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Gewerbemietverträge ab 2025: Digital abschließen leicht gemacht

 

Seit dem 1. Januar 2025 können Gewerbemietverträge, die länger als ein Jahr laufen, erstmals vollständig digital abgeschlossen werden. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach §§ 578, 550 BGB entfällt für neu abgeschlossene oder geänderte Mietverträge. Es genügt nun die Textform gemäß § 126b BGB. Dabei handelt es sich um eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Verfasser erkennen lässt, erklärt Jens Arntzen, Leiter Recht beim Darmstädter Dienstleister für Gewerbemieter ADH Deutschland GmbH. Bisher war die Nichteinhaltung der Schriftform mit weitreichenden Konsequenzen verbunden: Verträge galten in diesem Fall als auf unbestimmte Zeit geschlossen und konnten lediglich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Mit der Einführung der Textform können Abschlüsse nun deutlich effizienter gestaltet werden.

 

Vorteile der Neuregelung

Für Gewerbemieter bedeutet die Umstellung auf die Textform eine erhebliche Beschleunigung und Effizienzsteigerung. Mietverträge können künftig vollständig elektronisch abgeschlossen oder geändert werden, beispielsweise per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege. „Die moderne Vereinfachung ermöglicht eine zeitgemäße und pragmatische Abwicklung von Mietverhältnissen“, betont Jens Arntzen. Die ADH Deutschland GmbH, die bundesweit Gewerbemieter an über 10.000 Standorten betreut und auf Betriebskostencontrolling sowie Vertragsmanagement spezialisiert ist, begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Das Unternehmen arbeitet bereits seit über 10 Jahren mit digitalen Akten und sieht die neuen Regelungen als logischen nächsten Schritt.

 

Übergangsregelungen

Für bestehende Mietverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2025 bleibt die bisherige Schriftformpflicht verbindlich. Sollten bestehende Verträge jedoch ab dem 1. Januar 2025 geändert werden, können diese Änderungen bereits in Textform erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neue Regelung schließlich auch für Altverträge.

 

Unterstützung durch ADH

Die ADH Deutschland GmbH unterstützt Gewerbemieter insbesondere bei wirtschaftlichen Themen, aber nicht ausschließlich. Von der Optimierung der Betriebskosten über die Vertragsverwaltung bis hin zu Verhandlungen – ADH bietet umfassende Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Gewerbemietern zugeschnitten sind. „Die Neuregelung der Schriftformpflicht markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und eröffnet Gewerbemietern neue Möglichkeiten, ihre Vertragsbeziehungen effizienter und flexibler zu gestalten“, fasst Jens Arntzen zusammen.

 

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der wirtschaftlichen Optimierung Ihres Mietverhältnisses? Die Experten der ADH stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

 

 

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