Tipp 1 – Ist die Nettomiete nachvollziehbar?
Die mietvertraglichen Vereinbarungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Höhe der Mietzahlung. Zuerst ist festzustellen, ob der Betrag im Mietvertrag oder in einem Nachtrag vereinbart wurde. Sollte der Betrag nicht im Mietvertrag oder Nachtrag zu finden sein, ist meistens eine Wertanpassung vereinbart und sollte kontrolliert werden. Dabei ist die Basis des Indexes, der Zeitpunkt der Anpassung und die Berechnung der neuen Miete zu überprüfen. Hierbei ist zu beachten, ob mietvertraglich die Veränderung nach Prozent oder nach Punkten vereinbart ist. Auch fehlerhaft berechnete Anpassungsschwellen und doppelte Umbasierungen sind häufige Fehler bei Mietanpassungen.
Tipp 2 – Ist der Steuersatz korrekt angegeben?
Es muss stets der Nettobetrag und die darauf entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer für den Zeitraum der Dauermietrechnung angegeben und berechnet werden. Hier ist zu prüfen, ob der korrekte Mehrwertsteuersatz und -betrag angegeben ist. Sollten Sie umsatzsteuerbefreit sein, so ist kein Steuersatz anzugeben.
Tipp 3 – Wurde der korrekte Gesamtbruttobetrag berechnet?
Abschließend ist die rechnerische Prüfung des Gesamtbruttobetrages durchzuführen. Die Bruttomiete lässt sich berechnen durch die Nettomiete addiert mit dem Steuerbetrag. Eigentlich ganz einfach. In unserem Verwaltungsalltag überrascht uns die Anzahl der fehlerhaften Dauermietrechnungen immer wieder.
Tipp 4 – Sind alle Pflichtangaben auf der Rechnung?
Jede Dauermietrechnung muss mit nachfolgenden Mindestangaben erstellt werden.
- Korrekte Firmierung des Rechnungsstellers
- Korrekte Firmierung des Rechnungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Angaben der Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Zahlungszeitpunkt
- Bruttobetrag mit Steuersatz und Steuerbetrag
Tipp 5 – Fehler entdeckt – reklamieren.
In der Hektik des Alltags mit einer Vielzahl von Aufgaben können Fehler schon mal passieren. Ruhe bewahren, sachlich und höflich aber verbindliche den Fehler reklamieren. Das ist stets der beste Tipp. Sollten Sie sich doch einmal unsicher sein oder eine zweite Meinung benötigen kommen Sie gerne auf mich zu.
Ihre Natascha Zibulski