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        <name>ADH Deutschland GmbH</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-04-27T15:49:14+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Aufgepasst bei der Heizkostenabrechnung: Gewerbemieter und -Vermieter teilen ...</title>
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                                            Seit dem Jahr 2023 müssen sich Vermieter an den in Heizkosten enthaltenen Kohlendioxid-Kosten (Co2) ihrer Gewerbemieter beteiligen. Dabei ist zu beachten: 
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                 &amp;nbsp; 
   Seit dem Jahr 2023 müssen sich   Vermieter an den in Heizkosten enthaltenen Kohlendioxid-Kosten (Co2) ihrer Gewerbemieter beteiligen. Dabei tragen Gewerbemieter auch bei Abrechnungen aus dem Jahr 2024 in der Regel 50 Prozent der in der Energieabrechnung ausgewiesenen Co2-Kosten selbst. Vereinbarungen, nach denen Mieter mehr als 50 Prozent der Kosten zu tragen haben sind unwirksam, darauf weist   Rechtsanwalt Jens Arntzen hin, Leiter Recht beim Darmstädter Dienstleister für Gewerbemieter ADH Deutschland GmbH.   Geringer beteiligt werden kann der Mieter selbstverständlich,   erklärt Arntzen. Die ADH betreut bundesweit Gewerbemieter aus Handel, Gastro, Büro und Logistik an über 10.000 Standorten, übernimmt Betriebskostencontrolling und Vertragsmanagement.    
    Stufenmodell bei Co2-Kosten-Aufteilung soll kommen    
 &amp;nbsp;  Grundlage ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten    § 8 Abs. 1 CO2KostAufG   , welches für das Jahr 2025 bereits eine Änderung der Abrechnungsverteilung nach einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude in Aussicht stellt. Zum Vergleich: Bei Wohngebäuden gilt bereits seit Gesetzeseinführung ein vom Gebäudeisolationsstandard abhängiges Stufenmodell. Wie neue Aufteilungsregeln für Gewerbeflächen aussehen, ist noch unbekannt, „wir werden unsere Kunden umgehend über Neuerungen informieren und sie in unsere Prüfroutinen aufnehmen“, verspricht Arntzen.    
    Heizkosten prüfen lohnt&amp;nbsp;     
  Unbenommen von der CO-Regelung gilt bei der Heizkostenabrechnung: Die Erfassung und Abrechnung der Heizkosten sind in der Heizkostenverordnung (HeizKV) festgelegt. Diese schreibt vor, dass die Heiz- und Warmwasserkosten vom Vermieter zu einem Anteil von mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind. Die Vorschrift ist zwingend, d.h. sie kann nicht vertraglich abbedungen werden. Rechnet der Vermieter entgegen der HeizKV nach Fläche ab, darf der Mieter die Heizkosten um 15 Prozent kürzen. Ist der Gewerbemieter Betreiber der Heizanlage und rechnet die Kosten direkt mit Versorgern ab, sollte er den Vermieter bei den Co2 Kosten hälftig beteiligen. Das geschieht nicht automatisch, erinnert Arntzen. Sondern erst durch Aufforderung und Rechnungsdarlegung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung. „Jede dritte Heizkostenabrechnung, die wir prüfen, enthält Fehler zu Lasten der Mieter, die wir korrigieren“, sagt ADH-Geschäftsführer Thomas Rupp und rät zur Kontrolle.   
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                            <updated>2025-04-01T00:15:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Bei Leerstand und Mietausfällen: Bis 31. März sollten Vermieter einen Grundst...</title>
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                                            Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall hatten, können bei Ihren zuständigen Steuerämtern einen Teilerlass ihrer Grundsteuern beantragen. Stichtag für Anträge aus dem Vorjahr ist der 31. März.
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                 &amp;nbsp; 
   Vermieter, die unverschuldet einen erheblichen Mietausfall&amp;nbsp;hatten, können    bei Ihren zuständigen Steuerämtern einen Teilerlass ihrer Grundsteuern beantragen. Daran erinnert    der Darmstädter Experte für Gewerbemiete Thomas Rupp:    „Damit erhöhen sie ihre Standorteffizienz. Und die kommt letztlich auch Gewerbemietern zu Gute. Denn beide sitzen am Standort im gleichen Boot“, sagt Rupp. Er ist Geschäftsführer der ADH    Deutschland GmbH. Das Unternehmen betreut als Dienstleister für Gewerbemieter bundesweit über 10.000 Handels-, Büro- und Logistikstandorte, ist auf Betriebskostencontrolling sowie Vertragsmanagement spezialisiert.   
    Bis zu 50 Prozent Minderung möglich bei Mietausfall    
    Ein    Teilerlass der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent ist möglich, nach Mietminderungen durch unvorhergesehene Schäden etwa, genauso wie bei strukturellem Leerstand. Stichtag für Anträge aus dem Vorjahr ist immer der 31. März.    &amp;nbsp; Entsprechende Anträge für 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.    Lagen die Mieteinnahmen mehr als 50 Prozent unter der normalen Jahreskaltmiete, kann die Kommune 25 Prozent der Grundsteuer erlassen. Wurde keine Miete gezahlt, kann der Vermieter 50 Prozent der Steuer erlassen bekommen. Gleiches gilt bei Leerstand, dabei sollte der Vermieter seine Versuche und Maßnahmen zur marktüblichen Neuvermietung dokumentieren und belegen können, etwa durch geschaltete Angebote . &amp;nbsp;    
   ADH empfiehlt Deckelung der Grundsteuer    
    Auch wenn Teilflächen betroffen waren, kann der Antrag lohnen, schließlich sind die Grundsteuern im Jahr 2024 bundesweit stark gestiegen.   Die Hebesätze der Grundsteuer B um 14 Prozentpunkte auf 568 Prozent, stellt die Deutsche Industrie- und Handelskammer fest . Das ist die größte Erhöhung seit zehn Jahren. Die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 hat vielerorts zur erneuten Preissteigerung geführt. Damit steigen auch die Standortkosten vieler Gewerbemieter.  Denn Gewerbemieter sind oft explizit oder durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung in ihren Mietverträgen zur anteiligen Zahlung der Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten verpflichtet, sagt Thomas Rupp.   Das muss nicht sein. Schließlich herrscht im Gewerbemietrecht Verhandlungsfreiheit. Rupp rät Gewerbemietern deshalb in Verhandlungen die Übernahme der Grundsteuer ganz auszuschließen oder aber zu deckeln. Mehrere von der ADH betreute Gewerbemieter haben das bereits erfolgreich umgesetzt.    
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                            <updated>2025-02-26T01:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Gewerbemietverträge ab 2025: Digital abschließen leicht gemacht</title>
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                                            Seit dem 1. Januar 2025 können Gewerbemietverträge, die länger als ein Jahr laufen, erstmals vollständig digital abgeschlossen werden. ADH-Jurist Jens Arntzen erklärt, was bei Altverträgen zu beachten ist. 
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                 &amp;nbsp; 
  Seit dem 1. Januar 2025 können Gewerbemietverträge, die länger als ein Jahr laufen, erstmals vollständig digital abgeschlossen werden. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach §§ 578, 550 BGB entfällt für neu abgeschlossene oder geänderte Mietverträge. Es genügt nun die Textform gemäß § 126b BGB. Dabei handelt es sich um eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Verfasser erkennen lässt, erklärt Jens Arntzen, Leiter Recht beim Darmstädter Dienstleister für Gewerbemieter ADH Deutschland GmbH. Bisher war die Nichteinhaltung der Schriftform mit weitreichenden Konsequenzen verbunden: Verträge galten in diesem Fall als auf unbestimmte Zeit geschlossen und konnten lediglich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Mit der Einführung der Textform können Abschlüsse nun deutlich effizienter gestaltet werden.  
 &amp;nbsp; 
    Vorteile der Neuregelung    
  Für Gewerbemieter bedeutet die Umstellung auf die Textform eine erhebliche Beschleunigung und Effizienzsteigerung. Mietverträge können künftig vollständig elektronisch abgeschlossen oder geändert werden, beispielsweise per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege. „Die moderne Vereinfachung ermöglicht eine zeitgemäße und pragmatische Abwicklung von Mietverhältnissen“, betont Jens Arntzen. Die ADH Deutschland GmbH, die bundesweit Gewerbemieter an über 10.000 Standorten betreut und auf Betriebskostencontrolling sowie Vertragsmanagement spezialisiert ist, begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Das Unternehmen arbeitet bereits seit über 10 Jahren mit digitalen Akten und sieht die neuen Regelungen als logischen nächsten Schritt.  
 &amp;nbsp; 
    Übergangsregelungen    
  Für bestehende Mietverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2025 bleibt die bisherige Schriftformpflicht verbindlich. Sollten bestehende Verträge jedoch ab dem 1. Januar 2025 geändert werden, können diese Änderungen bereits in Textform erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neue Regelung schließlich auch für Altverträge.  
 &amp;nbsp; 
    Unterstützung durch ADH    
  Die ADH Deutschland GmbH unterstützt Gewerbemieter insbesondere bei wirtschaftlichen Themen, aber nicht ausschließlich. Von der Optimierung der Betriebskosten über die Vertragsverwaltung bis hin zu Verhandlungen – ADH bietet umfassende Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Gewerbemietern zugeschnitten sind. „Die Neuregelung der Schriftformpflicht markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und eröffnet Gewerbemietern neue Möglichkeiten, ihre Vertragsbeziehungen effizienter und flexibler zu gestalten“, fasst Jens Arntzen zusammen.   
 &amp;nbsp; 
  Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder benötigen Sie Unterstützung bei der wirtschaftlichen Optimierung Ihres Mietverhältnisses? Die Experten der ADH stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.  
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  &amp;nbsp;  
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                            <updated>2025-01-23T16:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Was Gewerbemieter bei der Weihnachtsdeko beachten sollten</title>
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                                            Für viele Einzelhändler ist die weihnachtliche Dekoration ein wichtiges Instrument um auf das Produktsortiment aufmerksam zu machen. Gerade die Außendekoration sollten sie mit dem Vermieter abstimmen, rät ADH-Leiter-Recht Jens Arntzen und gibt weitere Tipps:
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                 &amp;nbsp; 
   &amp;nbsp; „Für viele Einzelhändler ist die weihnachtliche Dekoration ein wichtiges Instrument, um auf das Produktsortiment aufmerksam zu machen“, sagt Jens Arntzen, Leiter Recht des Darmstädter Dienstleisters für Gewerbemieter ADH Deutschland GmbH. Das Unternehmen betreut bundesweit Mieter mit über 10.000 Standorten.   
 &amp;nbsp; 
  Wer in den eigenen gemieteten Räumen dekoriert, muss hierbei Vermieter grundsätzlich nicht um Erlaubnis fragen und kann sich geschmacklich frei austoben, erklärt der Rechtsanwalt. Gänzlich verbieten kann der Vermieter die Dekoration ebenfalls nicht. Das LG Berlin (65 S 390/09) hat hierzu ausgeführt, dass es sich bei Weihnachtsbeleuchtung um eine verbreitete Sitte handelt, welche auch bei entgegenstehenden mietvertraglichen Vereinbarungen lediglich einen geringfügigen Verstoß begründen. Allerdings muss wie bei allen Installationen auch die Weihnachtsdeko sicher angebracht sein. Der Mieter trägt hierbei die Verkehrssicherungspflicht bezüglich seiner Kunden.  „Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um Schäden für andere Personen zu verhindern“.   &amp;nbsp; Auch der Brandgefahr ist Sorge zu tragen und auf offene Flammen sollte man verzichten.   
 &amp;nbsp; 
  Um Kunden zu locken, bietet sich auch die Außendekoration an: Hierbei sollten sich Gewebemieter immer mit dem Vermieter abstimmen, denn der trage generell außerhalb gemieteter Flächen die Pflicht der Verkehrssicherung. Die Hausfassade nicht zu beschädigen und den Nachbarn nicht übermäßig zu beeinträchtigen, sind hierbei wichtige Grundsätze. Übermäßige Beleuchtung wird dabei grundsätzlich als Immission im Sinne von § 906 BGB gesehen und ist lediglich im ortsüblichen Rahmen erlaubt. Die Schwere der Beeinträchtigung wird dabei dem Einzelfall nach ermittelt. Insbesondere in bewohnten Gebieten sollte man also die Nachtruhe einhalten und die Lichter zwischen 22 und 6 Uhr ausschalten.   
 &amp;nbsp; 
  Und auch an der Dekoration können sich die Geister scheiden. Längst nicht jeder Gewerbemieter wünscht sie. Wollen Vermieter von Gewerbeflächen oder Centerbetreiber die Kosten für Weihnachtsdekoration und Strom umlegen, so muss eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorliegen, erinnert Ludwig. In der Praxis kommt es oft vor, dass die Kosten in Abrechnungspositionen wie ‚Gartenpflege‘ oder ‚Center-Management‘ eingebettet und versteckt werden. Als Dienstleister prüft und korrigiert die ADH im Auftrag auch solche „Schlupflöcher“ im Rahmen des Betriebskostencontrollings für ihre Kunden. Selbst wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, wird die Umlage der Kosten weiterhin durch das Wirtschaftlichkeitsgebot beschränkt. Eine Abrechnung veralteter, verbrauchsintensiver Beleuchtung, müsse der Gewerbemieter daher wohl nicht dulden.   
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                            <updated>2024-12-02T00:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">10 Jahre ADH!</title>
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                                            In diesem Jahr feiert die ADH ihr 10-jähriges Bestehen! Seit ihrer Gründung im Juli 2013 steht sie fest an der Seite ihrer Mandanten und ist bis heute ein zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Belangen rund um die gewerbliche Mietimmobilie.
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                 In diesem Jahr feiert die ADH ihr 10-jähriges Bestehen! Seit ihrer Gründung im Juli 2013 steht sie fest an der Seite ihrer Mandanten und ist bis heute ein zuverlässiger und kompetenter Partner in allen Belangen rund um die gewerbliche Mietimmobilie. 
 Das Team, mit dem ADH-Gründer Thomas Rupp, vor zehn Jahren sein Unternehmen gestartet hat, ist in all den Jahren stetig gewachsen. Inzwischen zählen viele verschiedene Mitarbeitende zum festen Bestandteil der ADH, die im gemeinsamen Büro am Ludwigsplatz in Darmstadt und darüber hinaus auch mit externen Partnern gut vernetzt sind. Miteinander arbeiten sie am wachsenden Erfolg des Unternehmens. Seit die ADH ihre Arbeit aufgenommen hat, wurden mehr als 10.000 Betriebskostenabrechnungen geprüft und weit über 8.000 Standorte deutschlandweit verwaltet. Wenn das Unternehmen dieses Jahr am 15. Juli seinen 10. Geburtstag feiert, werden die Zahlen schon wieder gestiegen sein.&amp;nbsp; 
 Mit dem Erfolg wächst auch die Motivation, immer mehr Unternehmen mit der erarbeiteten Expertise bei der Optimierung ihres gesamten Standortmanagements zu unterstützen. Neben dem Prüfen der Betriebskostenabrechnungen haben sich im Laufe der letzten Jahre weitere Kompetenzen ausgebildet, die den Mandanten der ADH das Unternehmer-Leben leichter machen. Fristen werden überwacht und eingehalten, Laufzeiten werden zuverlässig gemanagt und Verträge optimiert. Das Team der ADH weiß: „Standortmanagement ist als ein Konzept zu sehen, das ganzheitlich betrachtet und mit Know-how und Leidenschaft umgesetzt werden muss.“&amp;nbsp; 
 Leidenschaft und Teamgeist beflügeln das ADH-Team auch abseits der Arbeit. Immer wieder arrangieren die Mitarbeitenden kleinere und größere Unternehmungen – Hauptsache gemeinsam. Besonders in diesem Jahr gibt es Anlass zum fröhlichen Zusammensein, die ADH hochleben zu lassen und auf die nächsten 10 Jahre anzustoßen. 
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                            <updated>2023-03-31T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Fit für die Arbeitswelt – Die „Joblinge“ erneut zu Gast bei der ADH </title>
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                                            Im Rahmen des Berufseinsteiger-Programms der JOBLINGE e.V. gibt die ADH jungen Erwachsenen die Möglichkeit sich in Trainingsgesprächen auf die Arbeitswelt vorzubereiten.
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                 Was gehört alles zu einer erfolgreichen Bewerbung? Bevor ein Lebenslauf geschrieben, ein Anschreiben formuliert und ein Bewerbungsgespräch erfolgreich geführt werden kann, müssen erst einmal grundlegende Themen geklärt werden. Und genau hier setzen die JOBLINGE mit ihrer Arbeit an. Sie begleiten Jugendliche auf ihrem manchmal steinigen Weg ins Berufsleben und das mit viel Herz und Engagement. Auch die ADH trägt gerne dazu bei, den jungen Teilnehmenden den Weg ins Berufsleben zu erleichtern. Wir bieten Bewerbungsgespräche in einer Trainingssituation an, in denen die jungen Erwachsenen praktische Erfahrungen sammeln und sich im direkten Kontakt mit potenziellen Arbeitgebern ausprobieren können. 
 Seit über zehn Jahren unterstützt der Verein JOBLINGE e.V. Jugendliche dabei ihr eigenes Potenzial zu entdecken und in erfolgreiche Bahnen zu lenken. „Es geht darum, genau die Balance zu finden zwischen Unterstützung und dem Impuls, die Verantwortung für die Jugendlichen zu übernehmen“, weiß Vorstandsmitglied Kadim Tas. In dem sechsmonatigen Intensiv-Programm erlernen die Teilnehmenden in Gruppenprojekten wichtige Sozial- und Jobkompetenzen, erhalten Orientierung über die eigenen Stärken und passenden Berufe, bevor sie in JOBLINGE-Partnerunternehmen Praxiserfahrung sammeln. In den von der ADH angebotenen Trainingsgesprächen eignen sich die Teilnehmenden wichtige soziale Kompetenzen an und können ihr Erlerntes in der Praxis ausprobieren. Der nächste und letzte Schritt führt sie dann hin zur selbsterarbeiteten Ausbildungsstelle in einem der vielen Partnerunternehmen der JOBLINGE e.V.&amp;nbsp; 
 Die ADH Deutschland wünscht den jungen „Joblingen“ gutes Gelingen und viel Freude in ihren zukünftigen Berufen. Auch im nächsten Jahr ist die ADH gerne wieder Teil des Programms und freut sich, von den positiven Entwicklungen der Jugendlichen zu hören.&amp;nbsp; 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2022-11-15T09:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Spende für Pia – ein neues Eselgehege soll entstehen!</title>
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                                            Auf unsere Lieblings-Eseldame Pia wartet in diesem Jahr eine ganz besondere Überraschung.
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                 Auf unsere Lieblings-Eseldame Pia wartet in diesem Jahr eine ganz besondere Überraschung. Pia, die auf dem Gnadenhof des Tierhilfevereins Kellerranch e.V. in Weiterstadt lebt, ist schon 30 Jahre alt. In ihrer schweren Vergangenheit als Zirkus-Esel musste sie durch brennende Feuerreifen springen, wobei sie sich schwere Verbrennungen zuzog. Inzwischen genießt sie seit über 20 Jahren ihr Leben auf der Kellerranch. Dort lebt sie mit anderen Eseln zusammen, die sich dieses Jahr über eine gemeinsame Überraschung freuen dürfen: Die Zwergeseldame und ihre Mitbewohner bekommen ein neues Gehege! Grund genug für die ADH, das Bauvorhaben mit einer großzügigen Geldspende zu unterstützen.&amp;nbsp; 
 Seitdem das Team der ADH im Jahr 2016 ihrem Chef Thomas Rupp eine Patenschaft für Pia geschenkt hatte, besteht eine herzliche Beziehung zu der süßen Eseldame. Deshalb hat sich die ADH für Pias neues Wohnzimmer etwas Besonderes überlegt. Die Kellerranch veranstaltete einen Tag-der-offenen-Tür, bei dem alle Einnahmen aus der Tombola in das Projekt Eselgehege fließen soll. Im Zuge dessen beschloss das ADH-Team kurzerhand, sich ebenfalls durch eine Geldspende zu beteiligen. Alle Mitarbeitenden konnten einen eigenen Beitrag zum Gehegebau für Pia leisten. Die Summe, die dabei innerhalb des Teams zusammenkam, verdoppelte die ADH dann nochmal, sodass für die Kellerranch am Ende ganze 600 Euro gespendet werden konnten. Auf dass Pia und ihre Esel-Freunde bald ein großartiges neues Gehege bekommen!&amp;nbsp; 
 Wer ebenfalls gerne etwas für die Tiere und deren Wohlergehen in Weiterstadt spenden möchte, findet Informationen dazu auf der  Internetseite der Kellerranch . 
 &amp;nbsp; 
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                            <updated>2022-11-01T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Geburtstagsgeschenk und guter Zweck – der Müll muss weg!</title>
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                                            Das Team der ADH hat sich dieses Jahr eine besondere Geburtstagsüberraschung für ihren Geschäftsführer Thomas Rupp ausgedacht: gemeinsames Müllsammeln im Darmstädter Herrngarten.
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                 Das Team der ADH hat sich dieses Jahr eine besondere Geburtstagsüberraschung für ihren Geschäftsführer Thomas Rupp ausgedacht: gemeinsames Müllsammeln im Darmstädter Herrngarten.&amp;nbsp; 
 Ein Geburtstagsgeschenk mit gutem Zweck sollte es sein, das war von Anfang an klar. Also machte sich das Team der ADH an einem sonnigen Tag, ausgestattet mit Handschuhen und Mülltüten, auf den Weg in den Darmstädter Herrngarten. Der Park in der Innenstadt ist besonders in den Sommermonaten ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen, was leider auch auf den Grünflächen seine Spuren hinterlässt. Von scharfkantigen Kronkorken bis hin zu moosbewachsenen Ballerina-Schuhen hat das Team allerlei unerwartete Entdeckungen gemacht und die Müllsäcke füllten sich rasch. Der Spaß ging dabei auch nicht verloren und es entstand ein lustiger Wettbewerb unter den Kolleg*innen, wer wohl den kuriosesten Abfall-Fund machen würde.&amp;nbsp; 
 Auch bei den Passant*innen im Park kam die Aktion gut an. Immer wieder wurden die Mitarbeitenden beim Müllsammeln angesprochen und für ihren Einsatz gelobt. Eine ältere Dame fand die Idee großartig, bedankte sich und gab dem Team ein herzliches „Weiter so!“ mit auf den Weg. Auch bei ihrem Chef hat das Team mit dem Einfall, ihre Mittagspausenzeit dem guten Zweck zu spenden, Begeisterung ausgelöst. Dass sein Geburtstag Anlass für eine gemeinnützige Aktivität war, hat ADH-Gründer Thomas Rupp, besonders gefreut.&amp;nbsp; 
 Die Entscheidung, ob nun die löchrige Lederjacke im Gebüsch, die vielen künstlichen Rosenblätter oder einfach die schiere Masse an Zigarettenstummeln den Titel „Fund des Tages“ bekommen sollten, blieb zwar am Ende ungeklärt, aber dass sie im Park nichts verloren haben, darüber waren sich alle einig.&amp;nbsp; Ebenso hat der Erfolg der gemeinschaftlichen Müllsammelaktion die Lust auf weitere Teamausflüge in dieser Art geweckt und der ADH-Reinigungstrupp zieht bestimmt bald wieder los. 
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                            <updated>2022-10-17T12:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Eintritt frei! ADH unterstützt das traditionelle Festival „Volk im Schloss“ </title>
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                                            Diesen Sommer öffnete das Groß-Gerauer Schloss endlich wieder seine Tore für „Das Festival für Alle“. Damit das Festival auch nach der langen Corona-Pause den traditionellen kostenlosen Eintritt gewähren konnte, hat auch die ADH gerne einen Beitrag geleistet.
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                 Diesen Sommer öffnete das Groß-Gerauer Schloss endlich wieder seine Tore für „Das Festival für Alle“. Drei Tage voller Live-Musik, kulinarischer Genüsse und buntem Kinderprogramm lockten mehr als 10.000 Besucher ins Schloss Dornberg. Damit das Festival auch nach der langen Corona-Pause den traditionellen kostenlosen Eintritt gewähren konnte, hat auch die ADH gerne einen Beitrag geleistet. Heimatverbundenheit und Engagement für die Menschen vor Ort sind für ADH-Gründer Thomas Rupp und sein Team wichtige Werte. 
 Das Festival „Volk im Schloss“ ist eine Kulturinitiative des Kreiskulturbüros Groß-Gerau, der Stadt Groß-Gerau und der BüchnerBühne Riedstadt e.V., bei der Gemeinschaft großgeschrieben wird.&amp;nbsp; Im Geiste des Schriftstellers Georg Büchner, der 1813 in Goddelau geboren wurde, öffnen die Veranstalter symbolisch die Schlosstore, nicht nur für einen Teil der Gesellschaft, sondern eben für alle – für das Volk! Der Ausruf „Wir sind das Volk!“, der inzwischen leider vor allem aus politisch fragwürdigen Kreisen zu hören ist, stammt aus Büchners Feder und soll in seiner ursprünglichen Bedeutung wieder laut werden. „Wir wollen Büchners Ideen und den revolutionären Ruf nicht einfach denen überlassen, die damit Ausgrenzung rechtfertigen. Das Volk ist bunt und vielfältig, unsere Werte sind Freiheit, Aufklärung und Toleranz.“ In diesem Sinne möge das Festival noch viele Sommer lang eine Freude für ALLE sein!&amp;nbsp; 
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                            <updated>2022-10-09T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">ADH-Hobby-Tag: einfach köstlich! </title>
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                 Das Programm am ADH-Hobby-Tag 2022 richtete sich sowohl an ambitionierte Hobbyköche, die sich ein paar Tricks und Kniffe von einem Profikoch abschauen wollten, als auch an Küchenmuffel, die einfach nur Spaß an gutem Essen haben. Denn am diesjährigen Hobby-Tag drehte sich alles nur um das eine: Kochen. Und für die besondere Note – kochen mit Trüffel! So lagen bei Ankunft schon etwa 15 Trüffelknollen bereit und warteten darauf, verspeist zu werden. Nach einer erfolgreichen ersten Tageshälfte, bei der die ADH zur Strategiesitzung und Projektplanung zusammenkam, wurden die ADH-Mitarbeiter*innen in Koch-Teams eingeteilt. Dann hieß es: Schürzen an, Kochmütze auf und ab an den Herd! Mit kleinen Tipps &amp;amp; Tricks von Küchenchef Uli Kintscher aus dem Kochstudio Darmstadt entstanden schnell fein abgeschmeckte Gerichte, die kreativ angerichtet serviert wurden. 
 Natürlich stand bei allen Teams der Spaß klar im Vordergrund, aber nur die Gruppe mit erstklassigen Kochkünsten, einer reibungslosen Arbeitsweise und einem besonderen Fingerspitzengefühl konnte sich am Ende über einen Platz auf dem Siegertreppchen freuen. Für das Gewinnerteam gab es als Preis für jeden eine personalisierte ADH-Kochschürze. Und damit niemand leer ausging, gab es für alle als Andenken einen &quot;I love ADH&quot;-Kochlöffel für den heimischen Herd. Weil das alles noch nicht genug war, wurde der Tag durch ein Trüffelquiz erfolgreich abgerundet. 
 Unsere ADH-Werkstudentin Marleen hatte in diesem Jahr die Ehre, ihr Hobby vorzustellen, nachdem sie im April an unserem ADH-Projekttag dafür ausgelost wurde. Die ADH sorgt nämlich für Abwechslung, daher wird der 15.&amp;nbsp;Juli (der Geburtstag des Darmstädter Immobilienunternehmens) traditionell für ein besonderes Hobby freigehalten. Das gesamte ADH-Team freut sich schon jetzt auf den nächsten Hobby-Tag, der mit Sicherheit wieder viel Spaß, Vielfalt und Freude mit sich bringen wird. 
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                            <updated>2022-10-05T13:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Auch die ADH spendet für Menschen in der Ukraine</title>
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                 Die Nachrichten über die russische Invasion in die Ukraine bestürzen auch das Team des Darmstädter Dienstleisters für Gewerbeimmobilien ADH Deutschland GmbH. „Bei uns arbeiten schon lange Mitarbeiter aus verschiedenen Nationen respektvoll zusammen. So würden wir uns auch das Miteinander in der Welt wünschen“, erklärt Geschäftsführer Thomas Rupp: „Das Schicksal der Menschen in der Ukraine liegt uns gerade besonders am Herzen“. Auch wenn es nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellt, beteiligt sich die ADH an einer Spendeninitiative zur Unterstützung des Vereins „Unternehmer für Darmstadt e.V.“. 
 Hauptsächlich geht die Unterstützung unmittelbar an Darmstadts Partnerstadt Ushgorod, im Westen der Ukraine. Jochen Partsch, Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt steht dort mit dem Bürgermeister Wiktor Pohorjelow im regelmäßigen Austausch. Aktuell werden vorrangig medizinisches Gerät und medizinische Verbrauchsmaterialien benötigt. 
 Wer sich auch an der Spende beteiligen möchte kann auf folgendes Konto spenden:&amp;nbsp;&amp;nbsp; 
 Unternehmer für Darmstadt e.V. 
 Stichwort: „Ukraine“ 
 IBAN: DE90 5085 0150 0000 7573 57 
 BIC: HELADEF1DAS 
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 Spender, die ihre komplette Firmenanschrift angeben erhalten eine Spendenquittung.&amp;nbsp; 
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 миру України.&amp;nbsp; 
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                            <updated>2022-03-07T08:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Auf Gewerbemieter kommt manch böse Überraschung zu</title>
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                                            Mit dem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die veraltete Datengrundlage führe zu Ungleichbehandlungen, argumentieren die Richter. Für die Finanzämter steht nun Anfang 2022 die N...
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                 Mit dem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Die veraltete Datengrundlage führe zu Ungleichbehandlungen, argumentieren die Richter. Für die Finanzämter steht nun Anfang 2022 die Neubewertung von rund 36 Mio. Grundstücken bevor. Eigentümer unterliegen der Auskunftspflicht. 2025 sollen die neuen Berechnungen gelten. Es wird kräftig umverteilt. Für viele Eigentümer ist die neue Berechnung noch unklar. Gerade in Bundesländern wie Hessen, Hamburg und Niedersachsen, die einen Lagefaktor in der Neuberechnung der Grundsteuer berücksichtigen wollen, dürfte es für Handel-, Büro- und Gastrostandorte in guten und Toplagen deutlich teurer werden. So kommt auch auf Gewerbemieter manch böse Überraschung zu, warnt der Darmstädter Experte für Gewerbemiete Thomas Rupp. 
 Denn Gewerbemieter sind oft explizit oder durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung in ihren Mietverträgen zur anteiligen Zahlung der Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten verpflichtet. Aber das muss nicht sein, sagt Rupp. Schließlich herrscht im Gewerbemietrecht Verhandlungsfreiheit. Rupp rät Gewerbemietern deshalb in Verhandlungen die Übernahme der Grundsteuer ganz auszuschließen oder aber zu deckeln. Mehrere Gewerbemieter haben das bereits erfolgreich umgesetzt, weiß Thomas Rupp. Sein Unternehmen ADH Deutschland GmbH ist als Verwaltungsdienstleister auf Gewerbemieter spezialisiert, schöpft Marktkenntnisse aus bundesweit über 6000 betreuten Standorten. In Mietvertrags- und Nachtragsverhandlungen für seine Kunden nimmt er jetzt vermehrt die Grundsteuer ins Visier. 
 Die Verhandlungsspielräume sind da, sagt Thomas Rupp. „Geschäftsaufgaben, Schließungen und drohender Leerstand haben in ganz Deutschland auch 1A-Handelslagen erreicht und ein Abwärtsentwicklung der Gewerbemietpreise eingeläutet.“ Über Jahrzehnte kannte die Entwicklung der Gewerbemieten vielerorts nur eine Richtung, jetzt sei Zeit für gezielte Korrekturen. Für Vermieter gelte es nun, Mietern mit langfristigem Potential den Erhalt des Standortes zu ermöglichen und die Revitalisierung der Innenstädte und Shoppingcenter zu unterstützen. 
 Der Bund hat im November 2019 mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) neue Bewertungsregeln geschaffen, am 25. Juni 2021 wurde das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer. Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2022. 
 Die vom Bund vorgegebene Neuregelung knüpft an die bisherige Grundstruktur an. Damit wird die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnet: Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Der Grundbesitzwert wird im Bundesmodell in Abhängigkeit der Grundstücksart ermittelt. Für Nichtwohngrundstücke soll sich die Grundsteuer am vereinfachten Sachwertverfahren orientieren, das für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und den Bodenrichtwert abstellt. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG) neu eingeführt, die den Bundesländern abweichende Regelungskompetenzen einräumt. Etliche Bundesländer werden von der Abweichungsmöglichkeit Gebrauch machen. Thomas Rupp warnt vor einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und prognostiziert Mehraufwand für Gewerbemieter, die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen zu prüfen. 
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